Der Denkmalschutz dient der Sicherung von Kulturdenkmalen, also Bauwerken und Anlagen mit kulturhistorischer Relevanz. Doch welche besonderen Anforderungen stellt der Denkmalschutz im Falle einer Instandsetzung?
Beton und Denkmalschutz
Denkmalschutz betrifft auch immer mehr Betonbauwerke, wie beispielsweise die 1872 in Berlin erbaute "Colonie Victoriastadt" (siehe Karte). Die erste aus Beton errichtete Wohnhaussiedlung der Welt gehört heute zum Bezirk Berlin-Lichtenberg. Sie bestand ursprünglich aus sechzig überwiegend zweigeschossigen Doppel- und Einzelhäusern, die Arbeitern der Fabriken rund um die Victoriastadt Wohnraum bot. Die Gebäude entstanden unter der Verwendung eines Gemischs aus Zement, Sand und Schlacken in der damals neuartigen Bauweise. Heute sind von ihnen nur noch sechs Häuser erhalten, von denen zwei mit Mitteln des Denkmalschutzprogramms instand gesetzt werden konnten.

Auch zahlreiche architektonische Zeitzeugen der Moderne der 50er bis 80er Jahre, die eher funktional geprägt waren, fallen heute unter Denkmalschutz. Die typische Verwendung von Sichtbeton prägte den Stilbegriff "Brutalismus" und lässt sich aus dem Französischen "béton brut" (dt. "roher Beton") ableiten. Das Deutsche Architekturmuseum (DAM) in Frankfurt am Main plant dazu im Oktober 2017 eine Ausstellung mit gesammelten Fotografien solcher Betonbauwerke auf der ganzen Welt.
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Herausforderung Denkmalschutz
Grundlegend bedarf die Instandsetzung von Betonbauwerken einer genauen Schadensanalyse, Planung und Umsetzung - handelt es sich dabei jedoch um ein denkmalgeschütztes Gebäude sind die Regularien noch weitaus komplexer. Ein historisch wertvolles Gebäude muss nach seiner Instandsetzung vor allem den derzeitigen baulichen Anforderungen und Richtlinien gerecht werden. In zweiter Linie sollte es auch ästhetisch (idealerweise) dem Originalzustand entsprechen. Daher ist ein besonders sensibler Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Von Fall zu Fall müssen Schäden individuell ermittelt werden, es gibt keine allgemeingültige Formel für die originalgetreue Bewahrung von Denkmalen. So stehen Betoninstandsetzer vor einer besonderen Herausforderung: Die Gratwanderung zwischen fachgerechter Instandsetzung und dem Erhalt des historischen Antlitzes des Bauwerks. Mit umfangreichen Untersuchungen muss festgestellt werden, welche Schäden beispielsweise durch Witterung entstanden sind und wie diese, ohne die Richtlinien zur Instandsetzung und die Anforderungen des Denkmalschutzes zu verletzen, beseitigt werden können.
Konkrete Maßnahmen
Um ein derartiges Gebäude instand setzen zu können, muss der Untergrund vorbereitet und gesichert werden. Möglicherweise ist die Abtragung von Altbeschichtungen notwendig, lose Teile und hohle Stellen werden entfernt bzw. vorsichtig gestemmt. Freigelegte Stahlträger müssen entrostet und Beschichtungs- und Oberflächenschutzstoffe aufgetragen werden, um das Gebäude nachhaltig für die Zukunft instand zu halten. Die professionelle Umsetzung der Arbeit wird dabei eigen- und fremdüberwacht. Je nach vorliegendem Denkmalpflegeplan ist die Farbgestaltung der letzte Schritt, um der Fassade zu ihrem alten Glanz zurück zu verhelfen. Die Oberflächentextur wird angeglichen, um Unterschiede zwischen alter und neuer Substanz der Fassade unsichtbar werden zu lassen. Grundlegend gilt es, die Eingriffe in die Substanz eines historischen, denkmalgeschützten Baus möglichst minimal zu halten - getreu dem Motto: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Bildmaterial: Google Maps und Bilder Victoriastadt © Luise Mieder













